Vogelgrippe H5N1
Aktuelle Informationen zur Stallpflicht für Nutzgefügel


Stallpflicht



Stallpflicht für Nutzgefügel

Zwar soll ab Mitte Mai 2006 die Freilandhaltung für Zuchtgeflügel wieder möglich sein, allerdings nur in Ausnahmefällen. Die Stallpflicht bleibt weiterhin in den gefährdeten Gebieten erhalten. Viele Züchter und Bauern protestierten gegen diese Stallpflicht, da sie um ihre Existenz fürchten. Verstärkt wurde dieser Protest das die Stallpflicht, zum Schutz vor der Vogelgrippe, über den 15. Mai hinaus verlängert wurde, allerdings mit Einschränkungen. Ob die Halter von Zuchtgeflügel iher Tiere einspeeren müssen hängt von 3 Faktoren ab. Einspeeren müssen die Halter ihre Tiere in Gebieten wo Vogelgrippe infizierte Tiere gefunden wurden, wenn der Betrieb des Halters in der Nähe von Feuchtgebieten mit Wildvogelsammelplätzen liegt oder wenn der Betrieb sich in Gegenden mit besonders hoher Geflügeldichte befindet. Man kann also sagen das
für einen Großteil des Geflügels in Deutschland eine Gefangenschaft auf unbefristete Zeit besteht.



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