Vogelgrippe / H5N1
Aktuelle Informationen zur Bekämpfung der Vogelseuche


Bekämpfung von H5N1



Geflügelpest-Verordung

Im Oktober 2007 wurde die Geflügelpest-Verordnung den neuen Gegebenheiten durch die Vogelgrippe H5N1 neu gefasst.

Gegenmaßnahmen gegen die Tierseuche

Sollte es zu einem Ausbruch der Erkrankung in der Tierhaltung kommen, wird der gesamte Tierbestand des Halters getötet und das regelmäßig. Nach der Tötung der Tiere werden die Kadaver meist verbrannt oder auf andere Weise unschädlich gemacht, um vorzubeugen das der Erreger auf andere Tierbestände übertragen wird. Da liegt auch der Grund warum die Anzahl der getöteten Tiere höher ist als die der nachweislich infizierten. Das hat zur Folge,
das keine verlässliche Daten existieren über die Zahl der erkrankten Tiere und es nur Schätzungen über die Anzahl der getöteten Tiere gibt. Zwar gibt es schon einige Zeit eine Reihe von wirksamen Totimpfstoffen, jedoch wird davor gewarnt, da die geimpften Tiere nicht mehr von virentragenden Tieren unterschieden werden können. Außerdem könnten die geimpften Tiere die infiziert sind Überträger der Erkrankung werden, ohne dabei Symptome zu zeigen. Trotz dieser Befürchtungen gab es im Oktober 2005 ausgehend von der EU die Forderungen an dei Mitgliedsländer, Impfprogramme für Zoos's vorzubereiten. Laut zetierung des Generaldirektor der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) in einer Pressemeldung vom 15. November 2005, könne das A/H5N1 in Vietnam und Indonesien nicht mehr eingedämmt werden, durch das man nur Tiere schlachtet. Von dieser Tatsache ausgehend sprach er sich für eine Flächendeckende Impfung aus. Zugleich kündigte die Volksrepublik China an eine Impfung ihres gesamten Geflügelbestandes von ca. 15 Milliarden Tieren vorzunehmen. Obwohl das Verbraucherministerium und das Friedrich-Loeffler-Institut wiederholt behaupteten, dass der Impfstoff in der EU nicht zugelassen sei, wird er schon lange in Norditalien zur Impfung eingesetzt. Am 22. Februar sollen nach Auskunft von Minister Bussereau 900.000 Vögel in Frankreich geimpft werden. In Deutschland erfolgt die Bekämpfung der Geflügelpest auf Rechtsgrundlage des Tierseuchengesetzes, der Geflügelpest-Verordnung, der Geflügelpestschutzverordnung, der Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung und der Verordnung zur Aufstallung des Geflügels zum Schutz vor der Klassischen Geflügelpest. Auf Grund dieser Rechtslage sind in Deutschland u. a. seit 30. Oktober 2005 Geflügelmärkte und Vogelbörsen nur noch in Ausnahmefällen erlaubt; in einzelnen deutschen Bundesländern und in Österreich sind sie sogar ganz verboten. Außerdem wurde ein Importstop, für Geflügelprodukte aus den von H5N1-Ausbrüchen betroffenen Ländern, für EU-Länder und die Schweiz verhängt. Zusätzlich gilt seit Mitte Februar 2006 ein Verbot für die Freilandhaltung.br>





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